Satzung der Evangelischen Allianz Backnang
1 . Die Evangelische Allianz schließt Christen aus Landeskirche, Freikirchen und Gemeinschaften zusammen, die im Glauben persönliche Gemeinschaft mit Jesus Christus haben.
2. Die Evangelische Allianz Backnang mit dem Sitz in Backnang verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
3. Ziel und Zweck der Evangelischen Allianz ist es, die geistliche Einheit der an Jesus Christus Glaubenden bewusst zu machen und zu praktizieren.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
a) Gemeinsame Gebetsversammlungen
b) Information und Austausch
c) Gemeinsame evangelistische und missionarische Aktionen und Veranstaltungen
d) Gemeinsame diakonische Aktivitäten
Die Evangelische Allianz Backnang ist die örtliche Gruppe der „Deutschen Evangelischen Allianz e.V.“ Sie hält Kontakt zu anderen Werken und Einrichtungen mit gleichen Zielsetzungen und leitet für diese eingehende Spenden dorthin weiter.
4. Mitglieder können auf Beschluss des Allianzkreises werden:
a) Einzelpersonen als persönliche Mitglieder
b) Einzelpersonen als Vertreter rechtlich selbständiger oder unselbständiger evangelischer Kirchen, Gemeinden oder Gruppen.
5. Vereinsorgane sind:
a) Der Allianzkreis
b) Der Vorstand, bestehend aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden (dem Geschäftsführer) und weiteren (vier) Mitgliedern
c) Ausschüsse
6. Der Allianzkreis besteht aus den persönlichen Mitgliedern gemäß Ziffer 4 a und 4 b. Er entscheidet über alle Angelegenheiten, soweit er diese nicht an andere Organe verweist. Beschlüsse werden in der Regel mit einfacher Mehrheit gefasst: Die Einladungen zur Mitarbeit im Allianzkreis ist Angelegenheit des Vorstands.
7. Der Allianzkreis wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und die übrigen Mitglieder des Vorstandes gemäß Ziffer 5 b für die Dauer von zwei Jahren.
8. Der Vorstand kann beratende und mit Zustimmung des Allianzkreises auch beschließende Arbeitsausschüsse einsetzen, in die auch Nichtmitglieder berufen werden können.
9. Die Evangelische Allianz Backnang ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins und auch keine Gewinnanteile. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke Verwendung finden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
10. Bei der Auflösung oder Aufhebung der Evangelischen Allianz Backnang oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins dem Verein „Deutsche Evangelische Allianz e.V. in Bad Blankenburg“ zu, soweit dieser zum Zeitpunkt der Auflösung als gemeinnützigen und kirchlichen Zwecken dienend vom zuständigen Finanzamt anerkannt ist.
11. Für Satzungsänderungen ist eine Dreiviertel-Mehrheit erforderlich.
12. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Backnang, den 12. Februar 2001